Behandlungspflege LG 1 und 2 – Selbstlernkurs
Investieren Sie in die Qualifikation Ihrer Mitarbeiter – LG 1 & 2 bequem von zu Hause aus erlernen
Die steigende Nachfrage nach qualifizierten Fachkräften in der Behandlungspflege erfordert gut ausgebildetes Personal. Unsere Weiterbildung Behandlungspflege LG 1 und 2 gemäß dem Landesrahmenvertrag NRW bietet Pflegehelfern, Pflege- und Alltagsassistenten eine gezielte Qualifikation in LG 1 und 2 für die häusliche Pflege nach § 13 und § 37 SGB V.
Während des Lehrgangs können Ihre Mitarbeiter ihre Fähigkeiten in der Behandlungspflege gezielt ausbauen. Nach Abschluss sind sie befähigt, anerkannte Tätigkeiten in der Behandlungspflege im Pflegealltag durchzuführen. Diese Zusatzqualifikation ermöglicht es auch Pflegehilfskräften, Leistungen der Behandlungspflege LG 1 und LG 2 in stationären Einrichtungen, der häuslichen Pflege sowie bei kleinen und mittelständischen Versorgungsunternehmen zu erbringen.
Unser Ziel ist es, nicht nur eine solide LG 1 und 2 Weiterbildung zu ermöglichen, sondern auch eine vielversprechende berufliche Zukunft zu eröffnen. Wir möchten Ihre Mitarbeiter bestmöglich auf den Eintritt in die Arbeitswelt vorbereiten und die nötige Unterstützung bieten, um in ihrem Beruf erfolgreich zu sein. Setzen Sie den ersten Schritt in eine erfüllende und verantwortungsvolle Karriere. Hier haben Ihre Mitarbeiter die Möglichkeit, einen bedeutenden Beitrag zur Gesundheit und zum Wohlbefinden anderer Menschen zu leisten.
Falls Sie noch offene Fragen haben, können Sie ganz einfach Kontakt zu uns aufnehmen – rufen Sie uns einfach unter der 0221 888 458 512 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@kpm-koeln.de, wir helfen Ihnen bei Ihrem individuellen Fall und beantworten Ihnen gerne alle offenen Fragen!
Lehrgangsumfang
Umfasst 186 Unterrichtseinheiten. Zudem ist ein obligatorisches 160-stündiges Praktikum vorgesehen, welches auch intern in der Einrichtung absolviert werden kann.
Unterrichtszeiten
Gestalten Sie den Unterricht ganz nach Ihrem persönlichen Zeitplan. Unser Online-Selbstlernkurs ermöglicht Ihnen maximale Flexibilität, damit Sie bequem und effektiv lernen können.
Dauer
Der Kurs besteht aus Online-Lehrvideos und Selbstlernphasen. Sie lernen dabei so schnell, wie ihr Terminplan es zulässt. Im Durchschnitt dauert der Selbstlernkurs ca. 1 - 5 Monate.
Abschluss
Zertifikat Behandlungspflege Leistungsgruppe LG 1+2
Unterrichtsmethode
Selbstlernseminar mit Videos
Lehrgangsinhalte
- Blutdruckmessung
- Blutzuckermessung
- Inhalation
- Injektion s.c.
- Richten von Injektionen (auch Insulingabe)
- Auflegen von Kälteträgern
- Richten von ärztlich verordneten Medikamenten
- Medikamentengabe
- Augentropfen
- Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Versorgung bis zu zwei Dekubiti Grad 2
- Verabreichung Klistiere / Klysma
- Flüssigkeitsbilanzierung
- Suprapubische Katheter (SPK)-Versorgung
- Medizinische Einreibung
- Dermatologische Bäder
- Versorgung perkutaner endoskopischer Gastrostomie (PEG)
€ 725,00
Was ist ein LG1 und LG2 Schein?
Der LG1- und LG2-Schein stellt eine essenzielle Qualifikation für Pflegefachkräfte dar, die im Rahmen der ambulanten Pflege Behandlungspflege leisten möchten. Diese Qualifikation kann durch spezielle Schulungen und Zertifizierungen erlangt werden. Mit dem LG1- und LG2-Schein wird bestätigt, dass die Inhaber die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen, um die Behandlungspflege sicher und professionell durchzuführen.
Welche Aufgaben umfasst die Berechtigung mit einem LG1- und LG2-Schein?
Die Bezeichnungen "LG1" und "LG2" beziehen sich auf die Leistungskomplexe im Bereich der Behandlungspflege in der ambulanten Pflege gemäß dem Landesrahmenvertrag Nordrhein-Westfalen (NRW) gemäß § 132a SGB V.
- LG1 (Leistungskomplex 1) umfasst grundlegende Tätigkeiten der Behandlungspflege, wie zum Beispiel die Medikamentengabe, die Wundversorgung oder die Blutdruckmessung.
- LG2 (Leistungskomplex 2) bezieht sich auf spezialisierte Tätigkeiten in der Behandlungspflege, die eine erweiterte Qualifikation erfordern. Hierzu zählen unter anderem die Katheterpflege oder das Anlegen und Wechseln von Verbänden.
Unser Angebot richtet sich an Einrichtungen, die ihre Mitarbeiter weiterbilden möchten und ihnen somit die Befähigung zu LG1- und LG2-Tätigkeiten ermöglichen wollen.
Welche Voraussetzungen braucht man für LG1 und LG2?
Die Weiterbildung in der Behandlungspflege LG1 und LG2 richtet sich an Personen mit bereits vorhandener pflegerischer Erfahrung. Dies umfasst Pflegehilfskräfte sowie Pflegehelfer, die mindestens ein Jahr praktische Erfahrung vorweisen können. Falls Sie diese Nachweise noch nicht erbracht haben, jedoch absehbar ist, dass Sie sie in naher Zukunft erwerben werden, steht einer frühzeitigen Teilnahme an der Fortbildung nichts im Wege. Wesentlich für die Tätigkeit in der Behandlungspflege sind ein ausgeprägtes Interesse an der Arbeit mit hilfsbedürftigen Personen sowie ein starkes Verantwortungsbewusstsein.
In der Regel gelten folgende allgemeine Anforderungen:
- Grundlegende Qualifikation: In der Regel wird eine abgeschlossene Ausbildung in der Alten-, Kranken- oder Gesundheits- und Krankenpflegehilfe vorausgesetzt. Auch Pflegehelfer ohne diese Ausbildung, aber mit einschlägiger Berufserfahrung, können in manchen Fällen zugelassen werden.
- Gesundheitliche Eignung: Eine gute körperliche und psychische Gesundheit ist entscheidend, um die Aufgaben in der Behandlungspflege sicher und verantwortungsvoll ausüben zu können.
Falls Sie sich fragen, ob Sie die richtigen Voraussetzungen und Bedingungen für die Arbeit als Pflegeassistent mitbringen, können Sie ganz einfach Kontakt zu uns aufnehmen – rufen Sie uns einfach unter der 0221 888 458 512 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@kpm-koeln.de, wir helfen Ihnen bei Ihrem individuellen Fall und beantworten Ihnen gerne alle offenen Fragen!
Was verdient man als Pflegehelfer mit LG1 und LG2?
Das Gehalt von Pflegehelfern mit LG1 und LG2 kann je nach Region, Arbeitgeber und individueller Qualifikation variieren. In Deutschland liegt das durchschnittliche Bruttogehalt für einen Pflegehelfer mit LG1 und LG2 bei etwa 2.200 bis 2.600 Euro im Monat*. Dies ist nur ein grober Richtwert, die tatsächliche Vergütung kann dabei je nach Arbeitgeber unterschiedlich ausfallen.
Zudem spielen Faktoren wie Berufserfahrung, Tarifverträge, Zusatzleistungen des Arbeitgebers und eventuelle Zulagen eine Rolle. Wir empfehlen Ihnen konkrete Gehaltsverhandlungen mit potenziellen Arbeitgebern zu führen und Informationen zu aktuellen Tarifverträgen und regionalen Durchschnittsgehältern einzuholen.
*Gehaltsvergleich.com für Pflegehelfer / Pflegehelferin; Stand: 11/2023